Starten Sie den Gegenangriff und leiten Sie jede Werbe- oder Vertriebs-E-Mail einfach an spam@datenschutzengel.de weiter.
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Ein unabhängiger Rechtsdienstleister setzt sich für die Löschung Ihrer Daten ein und prüft Ihre Ansprüche auf DSGVO-Schadensersatz.
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Sie haben kein Kostenrisiko und erhalten im Erfolgsfall eine Entschädigung von bis zu 250 € pro E-Mail direkt auf Ihr Konto – steuerfrei.
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Datenschutzengel erbringt keine Rechtsberatung und ist kein Rechtsdienstleister. Über unsere Plattform vermitteln wir die Prüfung unerlaubter Werbe- und Vertriebs E-Mails sowie die Durchsetzung einer möglichen Auszahlung an unabhängige Rechtsdienstleistungspartner. So gestaltet Datenschutzengel den gesamten Prozess einfach und risikolos.
Von Azubi bis Vorstand – Helden gibt’s in jeder Abteilung. Wir unterstützen bereits hunderte Beschäftigte bei der Abwehr von Werbe- und Vertriebsemails.
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Die DSGVO bietet Ihnen Schutz. Nutzen Sie ihn.

Wann greift die DSGVO für mich?
Erhalten Sie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung eine E-Mail von einem unbekannten Absender auf Ihrem persönlichen geschäftlichen E-Mail-Konto, könnte Ihnen gemäß Art. 82 DSGVO Schadensersatz zustehen. Entscheidend ist, dass Ihnen ein immaterieller Schaden entstanden ist – beispielsweise durch einen Kontrollverlust über Ihre Daten oder unangemessenen Stress (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2023, Az.: 5 O 6/23).
Warum gehört der Anspruch mir?
Der Anspruch steht immer Ihnen persönlich zu, auch wenn die E-Mail an Ihre geschäftliche Adresse gesendet wurde. Zudem ist die Auszahlung steuerfrei, da es sich um Schadensersatz ohne Bezug zu einem Umsatzausfall handelt.
Wie starte ich meine Abwehr?
Leiten Sie die E-Mail einfach an spam@datenschutzengel.de weiter. Innerhalb von zwei Minuten prüfen unabhängige Rechtsdienstleistungspartner, ob Ihr Fall bearbeitet werden kann. Datenschutzengel führt selbst keine eigene Rechtsprüfung durch. Mit nur zwei Klicks können Sie anschließend die Bearbeitung Ihrer Schadensersatzforderung einleiten.
Die DSGVO bietet Ihnen Schutz. Nutzen Sie ihn.

Wann greift die DSGVO für mich?
Erhalten Sie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung eine E-Mail von einem unbekannten Absender auf Ihrem geschäftlichen E-Mail-Konto, könnte Ihnen gemäß Art. 82 DSGVO Schadensersatz zustehen. Entscheidend ist, dass Ihnen ein immaterieller Schaden entstanden ist – beispielsweise durch Zeitaufwand, Stress oder Sorgen über die Herkunft Ihrer Daten (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2023, Az.: 5 O 6/23).
Warum gehört der Anspruch mir?
Der Anspruch steht immer Ihnen persönlich zu, auch wenn die E-Mail an Ihre geschäftliche Adresse gesendet wurde. Zudem ist die Auszahlung steuerfrei, da es sich um Schadensersatz ohne Bezug zu einem Umsatzausfall handelt.
Wie starte ich meine Abwehr?
Leiten Sie die E-Mail einfach an spam@datenschutzengel.de weiter. Innerhalb von zwei Minuten prüfen unabhängige Rechtsdienstleistungspartner, ob Ihr Fall bearbeitet werden kann. Datenschutzengel führt selbst keine eigene Rechtsprüfung durch. Mit nur zwei Klicks können Sie anschließend die Bearbeitung Ihrer Schadensersatzforderung einleiten.
Die DSGVO bietet Ihnen Schutz vor ungebetenen Emails. Nutzen Sie ihn.

Wann greift die DSGVO für mich?
Erhalten Sie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung eine E-Mail von einem unbekannten Absender auf Ihrem geschäftlichen E-Mail-Konto, könnte Ihnen gemäß Art. 82 DSGVO Schadensersatz zustehen. Entscheidend ist, dass Ihnen ein immaterieller Schaden entstanden ist – beispielsweise durch Zeitaufwand, Stress oder Sorgen über die Herkunft Ihrer Daten (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2023, Az.: 5 O 6/23).
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Der Anspruch steht immer Ihnen persönlich zu, auch wenn die E-Mail an Ihre geschäftliche Adresse gesendet wurde. Zudem ist die Auszahlung steuerfrei, da es sich um Schadensersatz ohne Bezug zu einem Umsatzausfall handelt.
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Wann greift die DSGVO für mich?
Erhalten Sie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung eine E-Mail von einem unbekannten Absender auf Ihrem geschäftlichen E-Mail-Konto, könnte Ihnen gemäß Art. 82 DSGVO Schadensersatz zustehen. Entscheidend ist, dass Ihnen ein immaterieller Schaden entstanden ist – beispielsweise durch Zeitaufwand, Stress oder Sorgen über die Herkunft Ihrer Daten (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2023, Az.: 5 O 6/23).
Warum gehört der Anspruch mir?
Der Anspruch steht immer Ihnen persönlich zu, auch wenn die E-Mail an Ihre geschäftliche Adresse gesendet wurde. Zudem ist die Auszahlung steuerfrei, da es sich um Schadensersatz ohne Bezug zu einem Umsatzausfall handelt.
Wie starte ich meine Abwehr?
Leiten Sie die E-Mail einfach an spam@datenschutzengel.de weiter. Innerhalb von 2 Minuten prüfen unabhängige Rechtsdienstleistungspartner, ob ein Anspruch besteht. Datenschutzengel selbst führt keine Rechtsprüfung durch. Mit nur zwei Klicks können Sie Ihre Schadensersatzforderung direkt an einen geeigneten Partner übermitteln.
Die Entstehung von Datenschutzengel
Die Entstehung von Datenschutzengel
Die Entstehung von Datenschutzengel
Die Entstehung von Datenschutzengel
Wir sind Datenschutzengel – ein schlagkräftiges Team aus Düsseldorf, das Ihre Daten konsequent schützt.
Die Idee entstand aus meinem Büroalltag: Jeden Morgen landeten über 50 ungefragte Werbe- und Vertriebsmails in meinem Postfach. Statt Projekte voranzutreiben, suchte ich nach „Abmelden“-Links und fragte mich, woher die Absender überhaupt meine E-Mail-Adresse hatten.
Bei der Recherche stieß ich auf Art. 82 DSGVO: Dieser garantiert Ihnen sowohl die Löschung Ihrer Daten als auch Schadensersatz. Doch kaum jemand nutzte dieses Recht, da der Prozess teuer und undurchsichtig erschien. Deshalb habe ich Datenschutzengel gegründet.
Heute können Sie unerlaubte E-Mails einfach an uns weiterleiten. Wir setzen die Löschung Ihrer Daten durch, und unsere Rechtsdienstleistungspartner prüfen und setzen Ihre Ansprüche auf bis zu 250 € Entschädigung durch – ohne jegliches Kostenrisiko für Sie.
Unser Ziel bleibt klar: Eine saubere Inbox und volle Kontrolle über Ihre persönlichen Daten.
Wir sind Datenschutzengel – ein schlagkräftiges Team aus Düsseldorf, das Ihre Daten konsequent schützt.
Die Idee entstand aus meinem Büroalltag: Jeden Morgen landeten über 50 ungefragte Werbe- und Vertriebsmails in meinem Postfach. Statt Projekte voranzutreiben, suchte ich nach „Abmelden“-Links und fragte mich, woher die Absender überhaupt meine E-Mail-Adresse hatten.
Bei der Recherche stieß ich auf Art. 82 DSGVO: Dieser garantiert Ihnen sowohl die Löschung Ihrer Daten als auch Schadensersatz. Doch kaum jemand nutzte dieses Recht, da der Prozess teuer und undurchsichtig erschien. Deshalb habe ich Datenschutzengel gegründet.
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Bei der Recherche stieß ich auf Art. 82 DSGVO: Dieser garantiert Ihnen sowohl die Löschung Ihrer Daten als auch Schadensersatz. Doch kaum jemand nutzte dieses Recht, da der Prozess teuer und undurchsichtig erschien. Deshalb habe ich Datenschutzengel gegründet.
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Marvin Burman, Geschäftsführer Datenschutzengel.de
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Häufig gestellte Fragen
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Ist die Nutzung von Datenschutzengel wirklich kostenlos?
Wie fange ich an?
Welche Arten von E-Mails sind anspruchsberechtigt?
Müssen die Absender der E-Mails aus Deutschland oder der EU kommen?
Ist Datenschutzengel ein Anwalt oder Rechtsdienstleister?
Wird mein Name an das Unternehmen weitergegeben?
Kann ich meine Forderung auch wieder zurückziehen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Entschädigung erhalte?
Welchen Aufwand habe ich?
Können nur Werbe oder Vertriebs E-Mails eingereicht werden, oder auch Phishing-E-Mails?
Warum ist die Entschädigung steuerfrei?
Warum steht mir die Entschädigung zu und nicht meinem Arbeitgeber?
Welche E-Mails haben eine sehr geringe Erfolgsquote für Schadensersatzansprüche?
Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, bevor ich Schadensersatz einfordere?
Darf ich eine Werbe-Mail einfach weiterleiten, oder muss ich meinen Arbeitgeber fragen?
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