FÜR ALLE, DIE BERUFLICH KALTAKQUISE-E-MAILS ERHALTEN
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Leiten Sie Werbe- oder Vertriebs-E-Mails, gegen die Sie sich wehren möchten, an spam@datenschutzengel.de weiter.
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Leiten Sie Werbe- oder Vertriebs-E-Mails, gegen die Sie sich wehren möchten, an spam@datenschutzengel.de weiter.
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Ein unabhängiger Anwalt setzt Ihre Ansprüche durch – Daten löschen lassen, weitere E-Mails unterbinden und Schadensersatz (bis 250€ in geeigneten Fällen) fordern.
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Ein unabhängiger Anwalt setzt Ihre Ansprüche durch – Daten löschen lassen, weitere E-Mails unterbinden und Schadensersatz (bis 250€ in geeigneten Fällen) fordern.
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Kostenrisiko wird übernommen – ein unabhängiger Prozesskostenfinanzierer trägt das Risiko.
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Kostenrisiko wird übernommen – ein unabhängiger Prozesskostenfinanzierer trägt das Risiko.
Datenschutzengel erbringt keine Rechtsberatung. Prüfung und Durchsetzung möglicher Ansprüche erfolgen durch unabhängige Rechtsdienstleister. Mehr zur rechtlichen Einordnung
Die DSGVO bietet Ihnen Schutz. Nutzen Sie ihn.

Wann bestehen meine Ansprüche?
Erhalten Sie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung eine E-Mail von einem Absender auf Ihrem persönlichen oder geschäftlichen E-Mail-Konto (z. B. max.mustermann@firma.de ), kann Ihnen gemäß Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Zudem haben Sie das Recht, weitere E-Mails dieser Art zu unterbinden. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, dass Ihnen ein immaterieller Schaden entstanden ist – etwa durch einen Kontrollverlust über Ihre Daten (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2023, Az.: 5 O 6/23).
Warum gehört der Anspruch mir?
Die Ansprüche stehen Ihnen persönlich zu, sofern die E-Mail an Sie adressiert ist, da Ihre personenbezogenen Daten betroffen sind. Dies gilt auch für Kontaktaufnahmen im geschäftlichen Kontext (z. B. an max.mustermann@firma.de ). Die Auszahlung ist zudem in der Regel steuerfrei, da es sich um Schadensersatz ohne Bezug zu einem konkreten Umsatzausfall handelt.
Wie starte ich meine Abwehr?
Leiten Sie die E-Mail einfach an spam@datenschutzengel.de weiter. Innerhalb von zwei Minuten prüfen unabhängige Rechtsdienstleistungspartner, ob Ihr Fall bearbeitet werden kann. Datenschutzengel führt selbst keine eigene Rechtsprüfung durch. Mit nur zwei Klicks können Sie anschließend die Bearbeitung einleiten.
Die DSGVO bietet Ihnen Schutz vor ungebetenen Emails. Nutzen Sie ihn.

Wann bestehen meine Ansprüche?
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Warum gehört der Anspruch mir?
Die Ansprüche stehen Ihnen persönlich zu, sofern die E-Mail an Sie adressiert ist, da Ihre personenbezogenen Daten betroffen sind. Dies gilt auch für Kontaktaufnahmen im geschäftlichen Kontext (z. B. an max.mustermann@firma.de ). Die Auszahlung ist zudem in der Regel steuerfrei, da es sich um Schadensersatz ohne Bezug zu einem konkreten Umsatzausfall handelt.
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Wann bestehen meine Ansprüche?
Erhalten Sie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung eine E-Mail von einem Absender auf Ihrem persönlichen oder geschäftlichen E-Mail-Konto (z. B. max.mustermann@firma.de ), kann Ihnen gemäß Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Zudem haben Sie das Recht, weitere E-Mails dieser Art zu unterbinden. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, dass Ihnen ein immaterieller Schaden entstanden ist – etwa durch einen Kontrollverlust über Ihre Daten (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2023, Az.: 5 O 6/23).
Warum gehört der Anspruch mir?
Die Ansprüche stehen Ihnen persönlich zu, sofern die E-Mail an Sie adressiert ist, da Ihre personenbezogenen Daten betroffen sind. Dies gilt auch für Kontaktaufnahmen im geschäftlichen Kontext (z. B. an max.mustermann@firma.de ). Die Auszahlung ist zudem in der Regel steuerfrei, da es sich um Schadensersatz ohne Bezug zu einem konkreten Umsatzausfall handelt.
Wie starte ich meine Abwehr?
Leiten Sie die E-Mail einfach an spam@datenschutzengel.de weiter. Innerhalb von 2 Minuten prüfen unabhängige Rechtsdienstleistungspartner, ob ein Anspruch besteht. Datenschutzengel selbst führt keine Rechtsprüfung durch. Mit nur zwei Klicks können Sie Ihre Schadensersatzforderung direkt an einen geeigneten Partner übermitteln.
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Wann greift die DSGVO für mich?
Erhalten Sie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung eine E-Mail von einem Absender auf Ihrem persönlichen oder geschäftlichen E-Mail-Konto (z. B. max.mustermann@firma.de ), kann Ihnen gemäß Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Zudem haben Sie das Recht, weitere E-Mails dieser Art zu unterbinden. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, dass Ihnen ein immaterieller Schaden entstanden ist – etwa durch einen Kontrollverlust über Ihre Daten (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2023, Az.: 5 O 6/23).
Warum gehört der Anspruch mir?
Die Ansprüche stehen Ihnen persönlich zu, sofern die E-Mail an Sie adressiert ist, da Ihre personenbezogenen Daten betroffen sind. Dies gilt auch für Kontaktaufnahmen im geschäftlichen Kontext (z. B. an max.mustermann@firma.de ). Die Auszahlung ist zudem in der Regel steuerfrei, da es sich um Schadensersatz ohne Bezug zu einem konkreten Umsatzausfall handelt.
Wie starte ich meine Abwehr?
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Ihre Vorteile
auf einen Blick
* Es gelten die auf der Website beschriebenen Bedingungen.
** In geeigneten Fällen und abhängig von der rechtlichen Prüfung.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Nutzung von Datenschutzengel wirklich kostenlos?
Wie fange ich an?
Erbringt Datenschutzengel selbst Rechtsberatung?
Welche Arten von E-Mails sind anspruchsberechtigt?
Müssen die Absender der E-Mails aus Deutschland oder der EU kommen?
Ist Datenschutzengel ein Anwalt oder Rechtsdienstleister?
Wird mein Name an das Unternehmen weitergegeben?
Kann ich meine Forderung auch wieder zurückziehen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Entschädigung erhalte?
Welchen Aufwand habe ich?
Können nur Werbe oder Vertriebs E-Mails eingereicht werden, oder auch Phishing-E-Mails?
Warum ist die Entschädigung steuerfrei?
Warum steht mir die Entschädigung zu und nicht meinem Arbeitgeber?
Welche E-Mails haben eine sehr geringe Erfolgsquote für Schadensersatzansprüche?
Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, bevor ich Schadensersatz einfordere?
Darf ich eine Werbe-Mail einfach weiterleiten, oder muss ich meinen Arbeitgeber fragen?
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Welche Arten von E-Mails sind anspruchsberechtigt?
Müssen die Absender der E-Mails aus Deutschland oder der EU kommen?
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Kann ich meine Forderung auch wieder zurückziehen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Entschädigung erhalte?
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Können nur Werbe oder Vertriebs E-Mails eingereicht werden, oder auch Phishing-E-Mails?
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Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, bevor ich Schadensersatz einfordere?
Darf ich eine Werbe-Mail einfach weiterleiten, oder muss ich meinen Arbeitgeber fragen?
Kaltakquise-E-Mails und unerwünschte Werbung per E-Mail stoppen
Sie erhalten regelmäßig unerwünschte Werbe-E-Mails, Kaltakquise-E-Mails oder Vertriebsnachrichten, obwohl Sie nie eingewilligt haben? Viele Betroffene suchen dann nach Möglichkeiten, Spam zu stoppen, Spam zu melden oder Spam-Mails zu blockieren. Gerade im geschäftlichen Alltag sind solche Nachrichten nicht nur störend, sondern kosten Zeit und füllen das Postfach mit unerwünschter Werbung.
Besonders häufig geht es um Nachrichten wie „Kurze Frage zu Ihrem Unternehmen“, ungefragte Angebote, Vertriebsmails, Einladungen zu Demos, Workshops oder Beratungen. Solche E-Mails werden oft als Spam-Mail, unerwünschte Werbemail, unerlaubte Vertriebsmail oder Werbemail ohne Einwilligung wahrgenommen. Auch Begriffe wie E-Mail-Spam melden, Spam-Mail melden, Spam-Mails stoppen oder gegen Spam vorgehen beschreiben genau dieses Problem.
Mit Datenschutzengel können Sie unerwünschte Kaltakquise-E-Mails einfach weiterleiten und prüfen lassen. Ziel ist es, weitere Kontaktaufnahmen zu unterbinden, die Löschung Ihrer Daten zu erreichen und in geeigneten Fällen mögliche Ansprüche geltend zu machen. Die Bearbeitung erfolgt durch unabhängige Rechtsdienstleistungspartner.
Unerlaubte Werbemail erhalten?
Nicht jede Werbemail ist automatisch unzulässig. Entscheidend ist unter anderem, ob eine wirksame Einwilligung vorliegt, ob bereits eine Geschäftsbeziehung besteht und ob der Absender klar erkennbar ist. Wenn Sie eine unerlaubte Werbemail, eine unerwünschte Mail-Werbung oder eine B2B-Kaltakquise-E-Mail erhalten haben, kann eine Prüfung sinnvoll sein. Viele Nutzer suchen in solchen Fällen auch nach Begriffen wie Kaltakquise Abmahnung, Spam-Mail Anwalt, Spam-Mail unterbinden, Werbung per E-Mail ohne Einwilligung oder unerwünschte Werbung E-Mail. Datenschutzengel macht den ersten Schritt einfach: Sie leiten die betroffene E-Mail weiter, die Prüfung erfolgt anschließend über unabhängige externe Rechtsdienstleistungspartner.
Unerlaubte Werbemail erhalten?
Nicht jede Werbemail ist automatisch unzulässig. Entscheidend ist unter anderem, ob eine wirksame Einwilligung vorliegt, ob bereits eine Geschäftsbeziehung besteht und ob der Absender klar erkennbar ist. Wenn Sie eine unerlaubte Werbemail, eine unerwünschte Mail-Werbung oder eine B2B-Kaltakquise-E-Mail erhalten haben, kann eine Prüfung sinnvoll sein. Viele Nutzer suchen in solchen Fällen auch nach Begriffen wie Kaltakquise Abmahnung, Spam-Mail Anwalt, Spam-Mail unterbinden, Werbung per E-Mail ohne Einwilligung oder unerwünschte Werbung E-Mail. Datenschutzengel macht den ersten Schritt einfach: Sie leiten die betroffene E-Mail weiter, die Prüfung erfolgt anschließend über unabhängige externe Rechtsdienstleistungspartner.
So funktioniert es
Leiten Sie die unerwünschte Kaltakquise-E-Mail an Datenschutzengel weiter. Danach wird geprüft, ob der Fall geeignet ist. In passenden Fällen kann die weitere Kontaktaufnahme unterbunden, die Löschung Ihrer Daten verlangt und gegebenenfalls eine Entschädigung durchgesetzt werden. Für Sie entsteht dabei kein Kostenrisiko.
So funktioniert es
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Hinweis: Datenschutzengel ist kein Rechtsdienstleister und erbringt keine Rechtsberatung. Die Bearbeitung erfolgt durch unabhängige externe Rechtsdienstleistungspartner.
Goethestraße 3, 40237 Düsseldorf, Deutschland
Support: info@datenschutzengel.de (hier bitte keine E-Mails einreichen).
+49 211 9098 8550
Hinweis: Datenschutzengel ist kein Rechtsdienstleister und erbringt keine Rechtsberatung. Unsere Plattform vermittelt lediglich die Prüfung unerlaubter Kaltakquise-E-Mails an unabhängige Rechtsdienstleistungspartner. Die automatisierte Ersteinschätzung durch die Rechtsdienstleistungspartner stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die abschließende Prüfung. Die endgültige Entscheidung über die Durchsetzung eines Anspruchs obliegt ausschließlich den zuständigen Rechtsdienstleistern.
© Copyright 2024, Datenschutzengel
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