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Leiten Sie Werbe- oder Vertriebs-E-Mails, gegen die Sie sich wehren möchten, an spam@datenschutzengel.de weiter.
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Ein unabhängiger Anwalt setzt Ihre Ansprüche durch – Daten löschen lassen, weitere E-Mails unterbinden und Schadensersatz (bis 250€ in geeigneten Fällen) fordern.
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Ein unabhängiger Anwalt setzt Ihre Ansprüche durch – Daten löschen lassen, weitere E-Mails unterbinden und Schadensersatz (bis 250€ in geeigneten Fällen) fordern.
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Kostenrisiko wird übernommen – ein unabhängiger Prozesskostenfinanzierer trägt das Risiko.
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Kostenrisiko wird übernommen – ein unabhängiger Prozesskostenfinanzierer trägt das Risiko.
Datenschutzengel erbringt keine Rechtsberatung und ist kein Rechtsdienstleister. Über unsere Plattform vermitteln wir die Prüfung unerlaubter Werbe- und Vertriebs E-Mails sowie die Durchsetzung einer möglichen Auszahlung an unabhängige Rechtsdienstleistungspartner. So gestaltet Datenschutzengel den gesamten Prozess einfach und risikolos.
Die DSGVO bietet Ihnen Schutz. Nutzen Sie ihn.

Wann bestehen meine Ansprüche?
Erhalten Sie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung eine E-Mail von einem Absender auf Ihrem persönlichen oder geschäftlichen E-Mail-Konto (z. B. max.mustermann@firma.de ), kann Ihnen gemäß Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Zudem haben Sie das Recht, weitere E-Mails dieser Art zu unterbinden. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, dass Ihnen ein immaterieller Schaden entstanden ist – etwa durch einen Kontrollverlust über Ihre Daten (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2023, Az.: 5 O 6/23).
Warum gehört der Anspruch mir?
Die Ansprüche stehen Ihnen persönlich zu, sofern die E-Mail an Sie adressiert ist, da Ihre personenbezogenen Daten betroffen sind. Dies gilt auch für Kontaktaufnahmen im geschäftlichen Kontext (z. B. an max.mustermann@firma.de ). Die Auszahlung ist zudem in der Regel steuerfrei, da es sich um Schadensersatz ohne Bezug zu einem konkreten Umsatzausfall handelt.
Wie starte ich meine Abwehr?
Leiten Sie die E-Mail einfach an spam@datenschutzengel.de weiter. Innerhalb von zwei Minuten prüfen unabhängige Rechtsdienstleistungspartner, ob Ihr Fall bearbeitet werden kann. Datenschutzengel führt selbst keine eigene Rechtsprüfung durch. Mit nur zwei Klicks können Sie anschließend die Bearbeitung einleiten.
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Wann greift die DSGVO für mich?
Erhalten Sie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung eine E-Mail von einem Absender auf Ihrem persönlichen oder geschäftlichen E-Mail-Konto (z. B. max.mustermann@firma.de ), kann Ihnen gemäß Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Zudem haben Sie das Recht, weitere E-Mails dieser Art zu unterbinden. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, dass Ihnen ein immaterieller Schaden entstanden ist – etwa durch einen Kontrollverlust über Ihre Daten (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2023, Az.: 5 O 6/23).
Warum gehört der Anspruch mir?
Die Ansprüche stehen Ihnen persönlich zu, sofern die E-Mail an Sie adressiert ist, da Ihre personenbezogenen Daten betroffen sind. Dies gilt auch für Kontaktaufnahmen im geschäftlichen Kontext (z. B. an max.mustermann@firma.de ). Die Auszahlung ist zudem in der Regel steuerfrei, da es sich um Schadensersatz ohne Bezug zu einem konkreten Umsatzausfall handelt.
Wie starte ich meine Abwehr?
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Die DSGVO bietet Ihnen Schutz vor ungebetenen Emails. Nutzen Sie ihn.

Wann bestehen meine Ansprüche?
Erhalten Sie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung eine E-Mail von einem Absender auf Ihrem persönlichen oder geschäftlichen E-Mail-Konto (z. B. max.mustermann@firma.de ), kann Ihnen gemäß Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Zudem haben Sie das Recht, weitere E-Mails dieser Art zu unterbinden. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, dass Ihnen ein immaterieller Schaden entstanden ist – etwa durch einen Kontrollverlust über Ihre Daten (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2023, Az.: 5 O 6/23).
Warum gehört der Anspruch mir?
Die Ansprüche stehen Ihnen persönlich zu, sofern die E-Mail an Sie adressiert ist, da Ihre personenbezogenen Daten betroffen sind. Dies gilt auch für Kontaktaufnahmen im geschäftlichen Kontext (z. B. an max.mustermann@firma.de ). Die Auszahlung ist zudem in der Regel steuerfrei, da es sich um Schadensersatz ohne Bezug zu einem konkreten Umsatzausfall handelt.
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Wann bestehen meine Ansprüche?
Erhalten Sie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung eine E-Mail von einem Absender auf Ihrem persönlichen oder geschäftlichen E-Mail-Konto (z. B. max.mustermann@firma.de ), kann Ihnen gemäß Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Zudem haben Sie das Recht, weitere E-Mails dieser Art zu unterbinden. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, dass Ihnen ein immaterieller Schaden entstanden ist – etwa durch einen Kontrollverlust über Ihre Daten (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 07.12.2023, Az.: 5 O 6/23).
Warum gehört der Anspruch mir?
Die Ansprüche stehen Ihnen persönlich zu, sofern die E-Mail an Sie adressiert ist, da Ihre personenbezogenen Daten betroffen sind. Dies gilt auch für Kontaktaufnahmen im geschäftlichen Kontext (z. B. an max.mustermann@firma.de ). Die Auszahlung ist zudem in der Regel steuerfrei, da es sich um Schadensersatz ohne Bezug zu einem konkreten Umsatzausfall handelt.
Wie starte ich meine Abwehr?
Leiten Sie die E-Mail einfach an spam@datenschutzengel.de weiter. Innerhalb von 2 Minuten prüfen unabhängige Rechtsdienstleistungspartner, ob ein Anspruch besteht. Datenschutzengel selbst führt keine Rechtsprüfung durch. Mit nur zwei Klicks können Sie Ihre Schadensersatzforderung direkt an einen geeigneten Partner übermitteln.
Die Entstehung von Datenschutzengel
Die Entstehung von Datenschutzengel
Wir sind Datenschutzengel – ein schlagkräftiges Team aus Düsseldorf, das Ihre Daten konsequent schützt.
Die Idee entstand aus meinem Büroalltag: Jeden Morgen landeten über 50 ungefragte Werbe- und Vertriebsmails in meinem Postfach. Statt Projekte voranzutreiben, suchte ich nach „Abmelden“-Links und fragte mich, woher die Absender überhaupt meine E-Mail-Adresse hatten.
Bei der Recherche stieß ich auf Art. 15, 17 und 82 der DSGVO: Diese Artikel garantieren Ihnen sowohl die Auskunft sowie Löschung Ihrer Daten als auch Schadensersatz. Doch kaum jemand nutzte seine Rechte, da der Prozess teuer und undurchsichtig ist. Deshalb habe ich Datenschutzengel gegründet.
Heute können Sie unerlaubte E-Mails einfach an uns weiterleiten. Unsere Rechtsdienstleistungspartner lassen Ihre Daten löschen, unterbinden weitere Kontaktaufnahmen und setzen Ihre Ansprüche auf bis zu 250 € Entschädigung durch – ohne jegliches Kostenrisiko oder Aufwand für Sie.
Unser Ziel bleibt klar: Eine saubere Inbox und volle Kontrolle über Ihre persönlichen Daten.
Wir sind Datenschutzengel – ein schlagkräftiges Team aus Düsseldorf, das Ihre Daten konsequent schützt.
Die Idee entstand aus meinem Büroalltag: Jeden Morgen landeten über 50 ungefragte Werbe- und Vertriebsmails in meinem Postfach. Statt Projekte voranzutreiben, suchte ich nach „Abmelden“-Links und fragte mich, woher die Absender überhaupt meine E-Mail-Adresse hatten.
Bei der Recherche stieß ich auf Art. 15, 17 und 82 der DSGVO: Diese Artikel garantieren Ihnen sowohl die Auskunft sowie Löschung Ihrer Daten als auch Schadensersatz. Doch kaum jemand nutzte seine Rechte, da der Prozess teuer und undurchsichtig ist. Deshalb habe ich Datenschutzengel gegründet.
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Marvin Burman, Geschäftsführer Datenschutzengel.de
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Häufig gestellte Fragen
Ist die Nutzung von Datenschutzengel wirklich kostenlos?
Wie fange ich an?
Welche Arten von E-Mails sind anspruchsberechtigt?
Müssen die Absender der E-Mails aus Deutschland oder der EU kommen?
Ist Datenschutzengel ein Anwalt oder Rechtsdienstleister?
Wird mein Name an das Unternehmen weitergegeben?
Kann ich meine Forderung auch wieder zurückziehen?
Wie lange dauert es, bis ich eine Entschädigung erhalte?
Welchen Aufwand habe ich?
Können nur Werbe oder Vertriebs E-Mails eingereicht werden, oder auch Phishing-E-Mails?
Warum ist die Entschädigung steuerfrei?
Warum steht mir die Entschädigung zu und nicht meinem Arbeitgeber?
Welche E-Mails haben eine sehr geringe Erfolgsquote für Schadensersatzansprüche?
Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, bevor ich Schadensersatz einfordere?
Darf ich eine Werbe-Mail einfach weiterleiten, oder muss ich meinen Arbeitgeber fragen?
Ist die Nutzung von Datenschutzengel wirklich kostenlos?
Wie fange ich an?
Welche Arten von E-Mails sind anspruchsberechtigt?
Müssen die Absender der E-Mails aus Deutschland oder der EU kommen?
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Wird mein Name an das Unternehmen weitergegeben?
Kann ich meine Forderung auch wieder zurückziehen?
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Welchen Aufwand habe ich?
Können nur Werbe oder Vertriebs E-Mails eingereicht werden, oder auch Phishing-E-Mails?
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Goethestraße 3, 40237 Düsseldorf, Deutschland
Support: info@datenschutzengel.de (hier bitte keine E-Mails einreichen).
+49 211 9098 8550
Hinweis: Datenschutzengel ist kein Rechtsdienstleister und erbringt keine Rechtsberatung. Unsere Plattform vermittelt lediglich die Prüfung unerlaubter Kaltakquise-E-Mails an unabhängige Rechtsdienstleistungspartner. Die automatisierte Ersteinschätzung durch die Rechtsdienstleistungspartner stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die abschließende Prüfung. Die endgültige Entscheidung über die Durchsetzung eines Anspruchs obliegt ausschließlich den zuständigen Rechtsdienstleistern.
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